Arbeitszeugnis-Blog

Mann hält Banane wie Pistole in der Hand
Bildrechte: Bild: © Ryan McGuire, Pixabay
Eine reine Zusammenfassung ist – wie auch bei der Verhaltensbeurteilung – äußerst dünn, wenn disziplinarische Führungsverantwortung gegeben war. Aufgeführt werden sollten neben der Anzahl der geführten Mitarbeiter:innen die sozialen Kompetenzen, die einen zu einer guten Führungskraft machen, der Führungsstil sowie das Gesamtergebnis.
Vorhängeschloss
Bildrechte: © LEEROY Agency, Pixabay
Nicht immer gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Guten auseinander. Im Streit kommt es deshalb immer wieder vor, dass Arbeitgeber das Zeugnis als Druckmittel benutzen nach dem Motto: „Erfülle meine Forderungen, dann bekommst du dein Zeugnis.“ Doch egal, wie viele offene Forderungen hier noch im Raum stehen – das Arbeitszeugnis darf vom Arbeitgeber nicht zurückgehalten werden.
Darf eine arbeitgeberseitige Kündigung erwähnt werden? solveig Mo, 05/10/2021 - 10:54
übergroße Hand schnippt Arbeitnehmer weg
Bildrechte: © geralt, Pixabay
Grundsätzlich verbietet es die Wohlwollenspflicht, eine arbeitgeberseitige Kündigung im Zeugnis zu erwähnen. Allerdings folgt daraus automatisch: Wird keine Aussage über Art und Grund der Kündigung getroffen, geht der Leser immer von einer arbeitgeberseitigen Kündigung aus.