In einem Arbeitszeugnis ist es nicht ausreichend, lediglich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Einleitung bezeichnet zu werden. Hier muss die genaue Positionsbezeichnung zu finden sein, die mit dem Wortlaut im Arbeitsvertrag übereinstimmen sollte. Um den Zeugnisempfänger möglichst gut einordnen zu können, sollte auch – falls relevant – die Abteilung genannt werden.