Darf Kurzarbeit im Zeugnis erwähnt werden?

Frau schaut auf Handy mit Zeitangabe
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Diese Frage hat im Zuge der Corona-Krise eine neue Brisanz erfahren. Die Antwort ist grundsätzlich nein – mit einem ABER: Analog zur Frage, ob Krankheit, Elternzeit oder andere Formen der Abwesenheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden dürfen, hängt es hier von der Dauer der Kurzarbeit ab. Ist diese nämlich von „erheblicher Dauer“ gewesen, sprich, war der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte seines Beschäftigungsverhältnisses in Kurzarbeit tätig, greift hier wiederum die Wahrheitspflicht (einer der zwei Zeugnisgrundsätze). Diese verpflichtet den Arbeitgeber sogar zu einer wahrheitsgemäßen Angabe dieses Sachverhalts, da unter Umständen die Arbeitsleistung in so einem Fall weniger gut beurteilt werden kann.
In allen anderen Fällen, also wenn die Zeit der Kurzarbeit einen geringen Anteil der Gesamtbeschäftigung ausmacht, darf sie im Zeugnis nicht erwähnt werden.