Diese Frage hat im Zuge der Corona-Krise eine neue Brisanz erfahren. Die Antwort ist grundsätzlich nein – mit einem ABER: Analog zur Frage, ob Krankheit, Elternzeit oder andere Formen der Abwesenheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden dürfen, hängt es hier von der Dauer der Kurzarbeit ab.