Muss im Arbeitszeugnis gegendert werden?

buntes Herz
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Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg*innen und Kund*innen war jederzeit vorbildlich.“ oder „Sie verstand es, ihre Mitarbeiter/-innen mit großer Tatkraft zu sehr guten Erfolgen zu verhelfen.“ – Bisher werden nur wenige Arbeitszeugnisse gegendert. Aber ist das korrekt?

Offiziell gibt es (noch) keine Pflicht zum Gendern in Arbeitszeugnissen. Welche Form gewählt wird, sagt allerdings einiges über den Arbeitgeber (bzw. den Arbeitgebenden ;-) ) aus. Deshalb betrifft die Frage, ob gegendert werden soll oder nicht, vor allem die Aussteller:innen. Wie möchte ich von außen wahrgenommen werden? Innovativ, am Puls der Zeit? Oder lieber traditionell, konservativ? Beides kann seine Berechtigung haben und Personalerinnen und Personaler dazu veranlassen, erst einmal die weitere Entwicklung abzuwarten.

Falls die Entscheidung für das Gendern gefallen ist, ergeben sich für die AusstellerInnen verschiedene Möglichkeiten, die in vielen Varianten im obigen Text zu finden sind. Zum Beispiel:

  • Schrägstrich: alte Form des Genderns, die allerdings das dritte Geschlecht, das seit 2018 gesetzlich verankert ist, nicht miteinschließt

  • Binnen-I, Doppelpunkt, Unterstrich, Mediopunkt etc.: dasselbe wirft man diesen Varianten vor

  • Gender-Stern: die Variante, die das dritte Geschlecht miteinschließt und deshalb bevorzugt verwendet wird

  • substantiviertes Gerundium: neutrale Formulierung, die allerdings nicht immer sprachlich sauber umzusetzen ist

  • Doppelnennung: die „Ausweichvariante“ nennt beide Geschlechter explizit, der Text wird dadurch allerdings aufgebläht und schwerer lesbar

Viele, die sich für das Gendern entschieden haben, wechseln die Formen auch ab. Damit ist ein Text zwar nicht einheitlich, aber man umgeht umständliche Verrenkungen, wenn eine Form gar nicht passen will (z.B. Preisträgerinnen und Preisträger statt Preistragende, während es im übrigen Text Mitarbeitende heißt).