Schluss

Schriftzug "great" auf gelbem Hintergrund
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Hierzu gibt es leider keine eindeutige Antwort: Während das Bundesarbeitsgericht 2001 entschied, dass kein Anspruch auf eine Schlussformulierung besteht, setzte sich das Landesarbeitsgericht Berlin 2003 mit seiner Entscheidung dazu in Widerspruch und bescheinigte dem Arbeitnehmer den Anspruch auf Aufnahme einer so genannten Dankes- und Zukunftsformel.