In unseren digitalen Zeiten stellt sich immer öfter diese Frage: Kann ein Zeugnis auch als pdf ausgestellt und übermittelt werden? Schließlich werden ja auch Bewerbungen fast nur noch digital abgewickelt.
Die Antwort ist eindeutig: nein. In §630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (und gleich noch einmal in §109 der Gewerbeordnung) heißt es: „Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“ Abgesehen davon fordert die Gesetzgebung die eigenhändige Unterschrift des/der Ausstellenden sowie die Anfertigung auf einem Firmenbogen (Geschäftspapier). Der Ausdruck eines pdfs würde jedes Zeugnis zur bloßen Kopie machen.