Anspruch

Sanduhr auf Sandstrand, die Verjährung symbolisiert
Bildrechte: © anncapictures, Pixabay
Die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren wird bei Arbeitszeugnissen als zu lange angesehen. Kein Arbeitgeber kann sich nach so langer Zeit noch an die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers erinnern. Verschiedene Gerichte entschieden deshalb, dass Zeugnisansprüche bereits viel früher verwirken können, nämlich bereits ab fünf Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.