Wie lange habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?

Sanduhr auf Sandstrand, die Verjährung symbolisiert
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Die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren wird bei Arbeitszeugnissen als zu lange angesehen. Kein Arbeitgeber kann sich nach so langer Zeit noch an die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers erinnern. Verschiedene Gerichte entschieden deshalb, dass Zeugnisansprüche bereits viel früher verwirken können, nämlich bereits ab fünf Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer muss sich „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ um die Ausstellung eines Zeugnisses bemühen.

Im Fall eines Tarifvertrags sollte geprüft werden, ob der Zeugnisanspruch dort geregelt wird – dann ist diese Regelung maßgeblich. In jedem Fall empfiehlt es sich, sich möglichst frühzeitig um sein Arbeitszeugnis zu kümmern, da auch Vorgesetzte unter Umständen versetzt werden oder mal kündigen bzw. sich nach längerer Zeit einfach nicht mehr an die Arbeitsleistung des einzelnen Arbeitnehmers erinnern können. Wenn ein stetes Bemühen des Arbeitnehmers um den Erhalt des Zeugnisses nachgewiesen werden kann, verlängert sich die Verjährungs- bzw. Verwirkungsfrist selbstverständlich.