Unterschrift

Wer muss bei Führungskräften ein Arbeitszeugnis unterschreiben? afa.admin Mo, 07/11/2022 - 13:39
saloppe Unterschrift
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Grundsätzlich muss ein Arbeitszeugnis von einer weisungsbefugten, also ranghöheren, oder einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden. Das kann also auch jemand aus der Personalabteilung sein, der damit beauftragt wurde. Die Vertretungsbefugnis dieser Person muss allerdings durch entsprechende Zusätze (z.B. "ppa." oder "i.V." ) oder durch Angabe der hierarchischen Position (z.B. Personalleiterin) kenntlich gemacht werden. Bei Führungskräften, die der Geschäftsleitung direkt unterstellt gewesen sind, ist das Zeugnis ...
Hand beim Schreiben
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Sie kennen das: Viele Dokumente werden von einer „fetzigen“ Unterschrift geziert. Diese ist oft nicht nur unlesbar, sondern besteht häufig auch noch aus einem Namenskürzel, die den Nachnamen auf wenige Buchstaben reduziert – eine Paraphe. Auch auf Arbeitszeugnissen ist das gelegentlich zu sehen. Doch die Gesetzgebung ist diesbezüglich eindeutig: Eine Paraphe reicht als Unterschrift unter ein Arbeitszeugnis nicht aus ...
Wie viele Unterschriften sind ideal? solveig Fr, 04/09/2021 - 17:10
viele Graffiti-Unterschriften auf einer Wand
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Innerhalb eines Arbeitszeugnisses scheint vieles eine versteckte Bedeutung zu haben. Sogar die Unterschriften geben genügend Raum, dem Arbeitnehmer seine Wertschätzung auszudrücken – oder auch vorzuenthalten. Fehlt eine Unterschrift von einem fachlich Vorgesetzten, legt dies den Verdacht nahe, dass aus wenigen Stichpunkten des Chefs ein Zeugnis gebastelt wurde, das dann mangels persönlichen Bezugs zum Arbeitnehmer oft recht lieblos und pauschal ausfällt.
Wer muss/darf ein Arbeitszeugnis unterzeichnen? solveig Mi, 04/07/2021 - 12:04
Gorilla
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Wird das Zeugnis nicht vom Arbeitgeber selbst, seinem gesetzlichen Vertretungsorgan oder im öffentlichen Dienst vom Dienststellenleiter oder Vertreter unterzeichnet, ist das Zeugnis zumindest von einem ranghöheren Vorgesetzten zu unterschreiben. Dessen Stellung muss sich aus dem Zeugnis ablesen lassen, sprich er muss mit seiner offiziellen Positionsbezeichnung genannt werden. In jedem Fall muss der Unterzeichner betriebszugehörig und von erkennbar höherem Rang sein als der Zeugnisempfänger.