Gibt es ein Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis?

Hundepfote in Menschenhand, schwarz-weiß
Bildrechte: © Mylene2401, Pixabay

Ja, das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Was natürlich nicht heißt, dass nicht unterdurchschnittlich bewertet werden darf. Denn es gibt noch einen zweiten so genannten Zeugnisgrundsatz: den der Wahrheitspflicht. Wohlwollens- und Wahrheitspflicht sind die Eckpfeiler, zwischen denen formuliert werden muss; das Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein.
Aus Bequemlichkeit und Angst vor Klagen tendieren viele Aussteller eher zur Wohlwollenspflicht, was die reine Notengebung innerhalb von Zeugnissen sukzessive nach oben treibt: 1994 lag die Durchschnittsnote von Arbeitszeugnissen noch bei 2,4; in einer Studie der Universität Erlangen-Nürnberg aus dem Jahr 2011 fielen schon 87% aller untersuchten Zeugnisse in die Notenstufen 1 bis 2,5 – Tendenz steigend.