Wohlwollen

Hundepfote in Menschenhand, schwarz-weiß
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Ja, das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Was natürlich nicht heißt, dass nicht unterdurchschnittlich bewertet werden darf. Denn es gibt noch einen zweiten so genannten Zeugnisgrundsatz: den der Wahrheitspflicht. Wohlwollens- und Wahrheitspflicht sind die Eckpfeiler, zwischen denen formuliert werden muss; das Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein.