Was bringt ein Zwischenzeugnis für das Endzeugnis?

Hände in Handschellen
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Für viele Arbeitnehmer erscheint ein Zwischenzeugnis überflüssig, sofern sie sich nicht gerade bewerben wollen: Der/Die Vorgesetzte wechselt – na und? Es bleibt doch alles beim Alten! Oder man wechselt die Position, bleibt aber im Unternehmen. Warum dann ein Zwischenzeugnis?

Hierfür gibt es einen sehr guten Grund: Das Zwischenzeugnis ist bindend für das Endzeugnis, das heißt dass die Notengebung im Endzeugnis nicht schlechter ausfallen darf als im Zwischenzeugnis – vorausgesetzt, es sind inzwischen nicht mehrere Jahre ins Land gegangen und der Arbeitnehmer hat sich keine groben Schnitzer erlaubt. Wenn man also ein gutes Verhältnis zu seiner/m Vorgesetzten pflegt und diese(r) mit der Arbeit zufrieden ist, sollte man die Chance unbedingt nutzen. Denn wer weiß, wie gut man mit der neuen Chefin zurechtkommt … oder der neue Boss wechselt bald wieder und kann nur wenig bis gar nichts zur Arbeitsleistung sagen. Auch bei Umstrukturierungen im Unternehmen, Übernahmen oder andere unvorhergesehene Fälle leistet ein Zwischenzeugnis wertvolle Dienste.

Für die Frage, wann ein Zwischenzeugnis beantragt werden darf, siehe den Blogartikel "Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?".