Eine Frage mit einer eindeutigen Antwort – ohne Wenn und Aber oder Ausnahme: ja. Ein jeder Arbeitnehmer, eine jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das besagt §109 der Gewerbeordnung: „Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.“
Dabei ist es nicht von Bedeutung, ...