Was besagt das Prinzip der Zeugnisklarheit?

klares Meerwasser
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Die Gewerbeordnung legt unter §109 fest, dass ein Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert werden muss und keine Doppelbödigkeiten enthalten darf. Damit ist schon mal sämtlichen Geheimcodes und Geheimzeichen ein Riegel vorgeschoben. Die Formulierungen müssen außerdem ihrer „äußeren Form oder der aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage“ entsprechen. Ironie und Übertreibung – ein immer wieder verwendetes Stilmittel der Zeugnissprache – sind damit auch tabu.
Natürlich verkomplizieren sich die Dinge, wenn man zwischen den Zeugnisgrundsätzen der Wahrheitspflicht und der Wohlwollenspflicht nach einer passenden Formulierung sucht, die beiden Grundsätzen Genüge tut. Deswegen kommt es ziemlich häufig vor, dass sich hinter augenscheinlich positiven Formulierungen doch  andere Aussagen verbergen. Dort, wo die Zeugnissprache von der Alltagssprache abweicht, entsteht automatisch ein gewisser Grad an Doppelbödigkeit. Man muss hier also „zwischen den Zeilen lesen“ können, um zu erfassen, was der Aussteller genau gemeint haben könnte.