Geschlechtsumwandlung: Müssen Name und Geschlecht geändert werden?

Symbol mit mehreren Geschlechtern
Bildrechte: fotoART by Thommy Weiss / pixelio.de

Nach einer Geschlechtsumwandlung steht man noch vor vielen weiteren Hürden bürokratischer Natur. Eine davon betrifft bereits ausgestellte Arbeitszeugnisse, die den ursprünglichen Namen beinhalten – und damit das ursprüngliche Geschlecht offenbaren. Um das zu verhindern, müssten sie angepasst werden. Aber geht das überhaupt, vor allem bei Arbeitsverhältnissen, die schon weit zurückliegen?

Die gute Nachricht: Ja, der Arbeitgeber muss aus seiner nachträglichen Fürsorgepflicht heraus die Zeugnisse anpassen und Namen und Geschlecht korrigieren. Er kann sich auch nicht damit herausreden, dass das Arbeitsverhältnis schon zu lange zurück liegt, denn er bildet das ursprüngliche Arbeitszeugnis ja 1:1 ab, ohne etwas anderes als eben Namen und Geschlecht zu verändern. Im Gegenzug muss das alte Zeugnis gegen das neue dann eingetauscht werden, d.h. man darf nicht beide Versionen behalten.