Nach einer Geschlechtsumwandlung steht man noch vor vielen weiteren Hürden bürokratischer Natur. Eine davon betrifft bereits ausgestellte Arbeitszeugnisse, die den ursprünglichen Namen beinhalten – und damit das ursprüngliche Geschlecht offenbaren. Um das zu verhindern, müssten sie angepasst werden. Aber geht das überhaupt, vor allem bei Arbeitsverhältnissen, die schon weit zurückliegen?