Auszubildende sind in besonderem Maße auf den rechtzeitigen Erhalt eines Arbeitszeugnisses angewiesen: Sie brauchen es für die Stellensuche. Deshalb muss das Arbeitszeugnis spätestens zum letzten Tag der Ausbildung ausgehändigt werden. Im anderen Fall macht sich der Arbeitgeber ggf. schadenersatzpflichtig.
Das Arbeitszeugnis wird auch im Fall von Minderjährigen dem oder der Auszubildenden ausgehändigt – nicht den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Und: Ein Ausbildungszeugnis muss auch dann ausgestellt werden, wenn der Auszubildende gar keines eingefordert hat oder sogar darauf verzichtet hat.