Auszubildende sind in besonderem Maße auf den rechtzeitigen Erhalt eines Arbeitszeugnisses angewiesen: Sie brauchen es für die Stellensuche. Deshalb muss das Arbeitszeugnis spätestens zum letzten Tag der Ausbildung ausgehändigt werden. Im anderen Fall macht sich der Arbeitgeber ggf. schadenersatzpflichtig.