Sie kennen das aus dem Schulzeugnis: links die Fächer, rechts die Noten. Aber ist eine solche Form auch in einem Arbeitszeugnis erlaubt? Schließlich handelt es sich ja ebenfalls um eine Zeugnis, in dem die einzelnen Beurteilungen bestimmten Noten entsprechen. Warum sich also die Arbeit machen, diese Bewertungen mühsam in verklausulierte Formulierungen zu übersetzen, wenn es auch klar und direkt geht?