Sie kennen das aus dem Schulzeugnis: links die Fächer, rechts die Noten. Aber ist eine solche Form auch in einem Arbeitszeugnis erlaubt? Schließlich handelt es sich ja ebenfalls um eine Zeugnis, in dem die einzelnen Beurteilungen bestimmten Noten entsprechen. Warum sich also die Arbeit machen, diese Bewertungen mühsam in verklausulierte Formulierungen zu übersetzen, wenn es auch klar und direkt geht?
Das dachte sich wohl ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer ein Zeugnis in tabellarischer Form ausstellte. Der Zeugnisempfänger klagte – und bekam Recht. Für ein qualifiziertes Zeugnis reiche dies nicht aus; die Form des Fließtextes muss gewahrt bleiben.
Schlechte Nachrichten für alle, die darin eine „Abkürzung“ gewittert haben. Gute Nachrichten für alle Zeugnisempfänger:innen, denn das Urteil bedeutet auch, dass sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin mit der zu beurteilenden Person umfangreich auseinandersetzen müssen. Nur das macht ein Arbeitszeugnis zu einem wertvollen Dokument, das Ihnen bei der nächsten Bewerbung die Weichen stellen kann.