Minijob

Hand macht Zeichen für "klein"
Bildrechte: Marta Cuesta, Pixabay
Hier muss man für die Antwort etwas weiter ausholen, denn es gibt zwei Zeugnis-Grundsätze, die sich gegenüber stehen: die Wahrheits- und die Wohlwollenspflicht. Wird erwähnt, dass ein:e Arbeitnehmer:in nur wenige Stunden in der Woche für ein Unternehmen tätig war, schmälert das selbstverständlich den Wert der anschließenden Beurteilung. Andererseits ist es für zukünftige Arbeitgeber:innen wichtig zu erfahren, ob in vollem oder nur geringem Umfang gearbeitet worden ist. Hierfür greift die Wahrheitspflicht. Die Tatsache also, dass ein:e Arbeitnehmer:in in Teilzeit beschäftigt war, ...
Haben Minijobber Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? solveig Di, 09/27/2022 - 14:28
Mann mit Putzeimer
Bildrechte: Wolfgang Eckert, Pixabay
Eine Frage mit einer eindeutigen Antwort – ohne Wenn und Aber oder Ausnahme: ja. Ein jeder Arbeitnehmer, eine jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das besagt §109 der Gewerbeordnung: „Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.“ Dabei ist es nicht von Bedeutung, ...