Führungskräfte

Wer muss bei Führungskräften ein Arbeitszeugnis unterschreiben? afa.admin Mo, 07/11/2022 - 13:39
saloppe Unterschrift
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Grundsätzlich muss ein Arbeitszeugnis von einer weisungsbefugten, also ranghöheren, oder einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden. Das kann also auch jemand aus der Personalabteilung sein, der damit beauftragt wurde. Die Vertretungsbefugnis dieser Person muss allerdings durch entsprechende Zusätze (z.B. "ppa." oder "i.V." ) oder durch Angabe der hierarchischen Position (z.B. Personalleiterin) kenntlich gemacht werden. Bei Führungskräften, die der Geschäftsleitung direkt unterstellt gewesen sind, ist das Zeugnis ...