Gericht

Anwalt als Grafik
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Nach vielen tausend Arbeitszeugnissen, die durch meine Hände gegangen sind, würde ich sagen: nur in den allerwenigsten Fällen. Warum? Die Mehrheit aller Fehler passiert tatsächlich ohne böse Absicht. Sprich, der Zeugnisaussteller ist sich der Schnitzer oft gar nicht bewusst, die er ins Zeugnis „eingebaut“ hat. So war zum Beispiel lange Zeit der Geburtsort üblicher Bestandteil eines Zeugnisses – heute kann eine solche Erwähnung als diskriminierend angesehen werden und muss auf Wunsch des Arbeitnehmers entfernt werden. In diesem Fall reicht ein klar begründeter Hinweis, um den Aussteller davon zu überzeugen, hier eine Änderung vorzunehmen. (Bei hartnäckigen Fällen hilft ...