Wie lange habe ich Zeit, Korrekturen einzufordern?

Rotstift macht Korrekturen
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Fest steht: Das Arbeitszeugnis muss fehlerfrei sein. Doch wie lange hat man Zeit, Korrekturen noch einzufordern? Gilt hier dasselbe wie bei der Verjährung? In der Regel ist der Zeitrahmen hier etwas begrenzter, die Gerichtsurteile fallen aber ebenfalls unterschiedlich aus. Während das Landesgericht Mainz entschied, dass sich ein Arbeitnehmer bei seinem früheren Arbeitgeber spätestens fünf bis zehn Monate nach Zeugnisausgabe melden muss, wenn er Korrekturen an seinem Zeugnis verlangt, hielt das Landesgericht Saarland einen Zeitraum von lediglich vier Wochen als angemessen. Die Devise heißt also: je früher, desto besser!