Darf mein Geburtsort im Zeugnis erwähnt werden?

mehrere Püppchen verschiedener Nationalität vor Globus
Bildrechte: © Merry Christmas, Pixabay

Ein Relikt aus vergangenen (Zeugnis-)Zeiten: die Erwähnung des Geburtsortes oder -landes. „... geboren in Moskau ...“ heißt es dann bei manchem Arbeitnehmer im Zeugnis. Doch muss er / sie das hinnehmen? Ganz eindeutig: nein. Denn es stellt einen Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie dar. Der Geburtsort ist für die Arbeitsleistung irrelevant – und wird in der Regel bei Deutschen auch nicht erwähnt. Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss eine solche Formulierung also gestrichen werden.

Parallel dazu ist auch die Erwähnung der Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers nicht erlaubt (aber selten ein Thema im Gegensatz zum Geburtsort).

Was hingegen erwähnt werden darf, ist der ausländische Ort, an dem eine akademische Qualifikation erworben wurde – diese muss nämlich in der Einleitung genannt werden.

Weitere Urteile und häufig gestellte Fragen finden Sie hier.