Nationalität

mehrere Püppchen verschiedener Nationalität vor Globus
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Ein Relikt aus vergangenen (Zeugnis-)Zeiten: die Erwähnung des Geburtsortes oder -landes. „... geboren in Moskau ...“ heißt es dann bei manchem Arbeitnehmer im Zeugnis. Doch muss er / sie das hinnehmen? Ganz eindeutig: nein. Denn es stellt einen Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie dar. Der Geburtsort ist für die Arbeitsleistung irrelevant – und wird in der Regel bei Deutschen auch nicht erwähnt. Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss eine solche Formulierung also gestrichen werden.