Wahrung der äußeren Form

Papierdokument, grafisch
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Das Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltlich korrekt abgefasst werden, sondern auch eine bestimmte äußere Form wahren. Durch diese darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom Inhalt. 
Das Zeugnis ist zum einen auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen, und zwar auf dem Firmenbogen (Geschäftspapier). Das Zeugnis muss auch sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder Ähnliches enthalten. Selbst auf eine einheitliche Schrift kann der oder die Arbeitnehmer:in pochen. 
Weiters muss ein Zeugnis fehlerfrei sein, das heißt es darf weder Rechtschreib-, Grammatik- noch Flüchtigkeitsfehler enthalten. Findet der oder die Empfänger:in einen solchen, darf sie oder er eine Neuausstellung verlangen.