Fehler

Mausefalle mit Käse
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Der verhängnisvollste Fehler, der einem als Zeugnisschreiber passieren kann, ist angewandtes Halbwissen. Damit ist gemeint, dass ein Zeugnis erstellt wird, das auf den ersten Blick allen üblichen Gepflogenheiten entspricht. Dadurch wird der Leser automatisch davon ausgehen, dass der Aussteller mit den Feinheiten der Zeugnissprache vertraut war, er es also mit einem Zeugniskundigen zu tun hat, und sein Urteil dementsprechend streng ausfallen lassen. Viele Aussteller kennen aber entweder nur die Notenübersetzung der streng verklausulierten Zufriedenheits- und Schlussformeln oder sind zumindest ...
Papierdokument, grafisch
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Das Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltlich korrekt abgefasst werden, sondern auch eine bestimmte äußere Form wahren. Durch diese darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom Inhalt.  Das Zeugnis ist zum einen auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen, und zwar auf dem Firmenbogen (Geschäftspapier). Das Zeugnis muss auch sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder Ähnliches enthalten. Selbst auf eine einheitliche Schrift kann der oder die Arbeitnehmer:in pochen. 
Rotstift auf korrigierter Unterlage
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Ja. Das Arbeitszeugnis darf weder orthografische noch grammatikalische Fehler enthalten, entschied das LAG Düsseldorf bereits 1995, und muss auf Wunsch des Empfängers korrigiert werden. Denn eine nachlässige Rechtschreibung spiegelt auch fehlende Wertschätzung wider, besonders wenn zum Beispiel in der Namensschreibung ein Fehler unterlaufen ist. Die Korrekturen dürfen jedoch keinesfalls auf dem bestehenden Zeugnis ausgeführt werden – das würde es ungültig machen.