Aufhebungsvereinbarung

zwei Menschen schütteln sich die Hand
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Liegt eine arbeitgeberseitige Kündigung vor, wird in der Regel sehr neutral auf das Ende des Arbeitsverhältnisses hingewiesen, z.B. „Frau Müller verlässt uns zum 31.07.2021.“ oder „Das Arbeitsverhältnis von Herrn Meier endet zum 31.08.2021.“ Der Grund für die Kündigung darf – um das Fortkommen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin nicht zu gefährden – nicht im Zeugnis erwähnt werden ...