Sie kennen das: Viele Dokumente werden von einer „fetzigen“ Unterschrift geziert. Diese ist oft nicht nur unlesbar, sondern besteht häufig auch noch aus einem Namenskürzel, die den Nachnamen auf wenige Buchstaben reduziert – eine Paraphe. Auch auf Arbeitszeugnissen ist das gelegentlich zu sehen. Doch die Gesetzgebung ist diesbezüglich eindeutig: Eine Paraphe reicht als Unterschrift unter ein Arbeitszeugnis nicht aus.
Zusätzlich muss der in der Regel nur schwer entzifferbare Name vollständig in Maschinenschrift wiedergegeben werden, und zwar inklusive vollständigem Vornamen, auch wenn dieser nicht Teil der Unterschrift ist. Ebenfalls verpflichtend ist die vollständige Positionsbezeichnung des Unterzeichnenden. Die Angabe einer Abteilung o.Ä. ist nicht ausreichend.