Was sind die Zeugnisgrundsätze?

rote Würfel mit Zeugnisgrundsätzen
Bildrechte: Malte Michelsen

Zwei Grundpfeiler stützen die Rechtsprechung in Sachen Arbeitszeugnisse. Auf der einen Seite steht die Wohlwollenspflicht: Dem Arbeitnehmer muss ein Zeugnis ausgestellt werden, das keine ihn belastenden Aussagen enthält und ihn nicht am beruflichen Fortkommen hindert. Auf der anderen Seite steht die Wahrheitspflicht: Sie nötigt einen Arbeitgeber dazu, Umstände, die dem nächsten Arbeitgeber von Schaden sein könnten, zu erwähnen.
Beim Versuch, diese schwierige Gratwanderung zu meistern, sind Konflikte vorprogrammiert. Denn nicht immer ist eine wahrheitsgemäße Beurteilung auch berufsfördernd. Welche „Wahrheiten“ in einem Arbeitszeugnis erwähnt werden dürfen und welche nicht, haben über die Jahre eine Reihe von Gerichtsurteilen festgelegt, die uns heute als Richtlinie dienen. Weiterhin bestehende Grauzonen werden Stück für Stück vor den Arbeitsgerichten ausgefochten.