Zeugnis verloren – was nun?

brennendes Feuer
Bildrechte: Hans Braxmeier, Pixabay

Auch das kann mal vorkommen: Das Arbeitszeugnis ist verloren gegangen. Vielleicht bei einem Umzug, vielleicht aber auch als Folge eines Hochwassers oder gar Brands. Die Gründe sind – das ist die erste gute Nachricht – jedenfalls egal, denn bei der Beantwortung dieser Frage spielt die Schuld keine Rolle.

Die zweite gute Nachricht: Der/Die Arbeitgeber:in ist verpflichtet, auf Anfrage ein neues Zeugnis auszustellen. Allerdings gibt es hier einen Zusatz, der lautet: „im Rahmen des Zumutbaren“. Das heißt konkret, dass die Neuausstellung innerhalb eines vertretbaren Aufwands liegen muss. Gibt es im Unternehmen keine Personalunterlagen mehr, die ein einfaches Neuausdrucken des Dokuments erlauben würden, geht man leer aus.

Um einem solchen Fall vorzubeugen, empfiehlt es sich, erhaltene Zeugnisse gleich zu digitalisieren und an mindestens zwei verschiedenen Orten abzuspeichern.