Sind Arbeitszeugnisse noch wichtig für die Bewerbung?

Goldschmuck
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Wie wichtig ist ein Arbeitszeugnis?

Es gibt einige Stimmen, die dem Arbeitszeugnis die Bedeutung absprechen: Zu einheitlich, zu floskelhaft formuliert sind viele davon, als dass sie Recruiter*innen oder Personaler*innen eine wirkliche Entscheidungshilfe sind. Doch genau darin liegt der Knackpunkt: So wertlos pauschale Musterformulierungen sind, die auf x tausend Arbeitnehmer*innen angewendet werden, so wertvoll sind individuelle Zeugnisse, die etwas über den oder die Mitarbeiter*in aussagen. 

Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen: floskelhaft formulierte, aalglatte Arbeitszeugnisse mit solchen, aus denen große Wertschätzung spricht. Weil sie individuell formuliert wurden, konkrete Beispiele enthalten und ein verwertbares Bild zeichnen. 

Der Wert eines Arbeitszeugnisses

Die Antwort auf die oben gestellte Frage lässt sich damit einfach ableiten: Wenn ein Arbeitszeugnis nicht aus vielfach verwendeten Zeugnisbausteinen besteht, sondern persönlich und wertschätzend abgefasst ist, kann es im Bewerbungsprozess eine entscheidende Rolle spielen und das Zünglein an der Waage sein. 

Seine Bedeutung wird besonders klar, wenn man die restlichen Unterlagen parallel dazu betrachtet: Ein Lebenslauf besteht aus Fakten, die relativ wenig über den Charakter und die Arbeitsweise eines Menschen aussagen. Das Anschreiben verrät da schon ein wenig mehr und der Lesende erkennt vielleicht: Ist es ein schwungvoller Typ, der eher selbstbewusst auftritt, oder besteht die Tendenz zum nüchternen Understater? 

Doch das Arbeitszeugnis – in Idealform – zeichnet mit Abstand das umfangreichste Bild: Aussagen zu Engagement, Kreativität, Arbeitsweise, -tempo und -qualität, mitgebrachtem Fachwissen und die Fähigkeit, dieses einzusetzen bzw. rasch neues zu erwerben – all dies und noch viel mehr  lässt sich in einem Arbeitszeugnis unterkriegen. Optimal ist es, wenn noch konkrete Beispiele hinzukommen, etwa für Erfolge. Und auch die Beurteilung der sozialen Kompetenzen kann hier punkten: Besteht der Verhaltensteil nur aus einer schnöden Zusammenfassung? Oder lässt sich herauslesen, mit was für einem Menschen man es zu tun bekommt? 

Diese einmalige Chance sollte genutzt werden. Von Arbeitnehmer*innen, die einen Zeugnisvorschlag anfertigen dürfen, ebenso wie von Arbeitgeber*innen, die sich damit gegenseitig einen großen Gefallen tun. Und gleichzeitig die Existenzfrage von Arbeitszeugnissen wieder einer sinnvollen Antwort zuführen.