Im Idealfall schreibt (und unterschreibt) der direkte Vorgesetzte ein Arbeitszeugnis, denn er kann den Arbeitnehmer fachlich und persönlich am besten beurteilen. In der Praxis wird die Aufgabe oft von der Personalabteilung übernommen, die dann ein paar Stichpunkte des Chefs in Zeugnissprache übersetzt; im schlechtesten Fall fällt ihr das gesamte Procedere zu und sie bekommt nur eine Pauschalanweisung bezüglich der Note. Der Arbeitgeber darf diese Aufgabe also an eine Person delegieren, die nicht betriebsfremd und ranghöher ist. Andere betriebsnahe Personen wie Unternehmensberater oder Anwalt dürfen zwar einen Entwurf vorlegen, ihn aber nicht unterschreiben.