Einige Arbeitgeber nehmen den Namen des Arbeitnehmers in den Titel auf oder sogar noch sein Geburtsdatum. Aber ist das korrekt so? Eindeutig nein, denn die Überschrift darf nur Zeugnis, Arbeitszeugnis, Dienstzeugnis, Ausbildungszeugnis oder ggf. Zwischenzeugnis lauten und keine anderen Elemente enthalten. So entschied u.a. das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf: dass das Zeugnis in der Überschrift als solches zu bezeichnen ist – ohne weitere Zusätze.