Mit diesem Argument verwehren einige Arbeitgeber Zeugnisempfängern die Note 1 in der Leistungszusammenfassung: „Vollste“ Zufriedenheit sei grammatikalischer Unsinn, weil das Adjektiv „voll“ nicht steigerbar sei. Sprachlich gesehen haben sie damit Recht, doch folgen Arbeitszeugnisse ihren eigenen Regeln.