Grundsätze

rote Würfel mit Zeugnisgrundsätzen
Bildrechte: Malte Michelsen
Zwei Grundpfeiler stützen die Rechtsprechung in Sachen Arbeitszeugnisse. Auf der einen Seite steht die Wohlwollenspflicht: Dem Arbeitnehmer muss ein Zeugnis ausgestellt werden, das keine ihn belastenden Aussagen enthält und ihn nicht am beruflichen Fortkommen hindert. Auf der anderen Seite steht die Wahrheitspflicht: Sie nötigt einen Arbeitgeber dazu, Umstände, die dem nächsten Arbeitgeber von Schaden sein könnten, zu erwähnen.