Über die Reihenfolge in der Verhaltenszusammenfassung werden wesentliche Aussagen getroffen: Stehen die Vorgesetzten z.B. nicht an erster Stelle, ist dies immer ein Zeichen für ein problematisches Verhältnis mit dem/der Vorgesetzten. Kunden/Externe sollten nur bei sehr kundenorientierten Berufen (z.B. Verkaufstätigkeiten) an zweiter Stelle genannt werden.
Und: In der so genannten Trias (= die Formel zur zusammenfassenden Verhaltensbeurteilung) müssen Vorgesetzte, Kollegen und Kunden/Externe genannt werden, auch wenn kein Kontakt zur dritten Gruppe bestanden hat. Im anderen Fall wird der Leser automatisch von Problemen mit der nicht erwähnten Zielgruppe ausgehen.
Die Einhaltung der o.g. Reihenfolge bei der Bewertung des sozialen Verhaltens eines Arbeitnehmers ist in Deutschland übrigens als Standard einzustufen. Das heißt, dass sich aus einer Abweichung von dieser Gepflogenheit eine Verletzung des Wohlwollen-Grundsatzes sowie ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Umstellung der Wortreihenfolge ergeben kann, entschied das Arbeitsgericht Saarbrücken.