Muss das Arbeitszeugnis per Post geschickt werden?

Flaschenpost am Strand
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Grundsätzlich: nein. Die Holschuld liegt beim Arbeitnehmer, der das Arbeitszeugnis abholen muss. Der Arbeitgeber hat nur eine Aushändigungspflicht, keine Bringschuld. Doch in Fällen einer verzögerten Ausstellung oder eines Wegzugs an einen weiter entfernten Ort greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – was ihn in diesen Fällen doch zur Übersendung verpflichtet.

In der Praxis stellt sich die Frage eher selten: Die meisten Arbeitgeber sind ohnehin bereit, das Arbeitszeugnis per Post zuzustellen, zumal es sehr häufig vorkommt, dass das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag noch nicht fertiggestellt ist. Sollte es allerdings zu einem Streit kommen zwischen den Parteien, ist es wichtig zu wissen, dass man sich als Arbeitnehmer grundsätzlich selbst um den Erhalt des Zeugnisses kümmern muss.