Darf ein Arbeitszeugnis zurückgehalten werden?

Vorhängeschloss
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Nicht immer gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Guten auseinander. Im Streit kommt es deshalb immer wieder vor, dass Arbeitgeber das Zeugnis als Druckmittel benutzen nach dem Motto: „Erfülle meine Forderungen, dann bekommst du dein Zeugnis.“ Doch egal, wie viele offene Forderungen hier noch im Raum stehen – das Arbeitszeugnis darf vom Arbeitgeber nicht zurückgehalten werden. Auch in nicht gesetzlich geregelten Fällen steht das dem Arbeitgeber nicht zu. Das Arbeitszeugnis muss also unter allen Umständen ausgestellt werden.