Über 90% aller Zeugnisse werden mit gut oder sehr gut beurteilt. Eine „3“ fällt also schon in den Bereich des Unterdurchschnittlichen. Trotzdem sind die Arbeitnehmer in der Beweislast, wenn sie eine bessere Note bekommen wollen – das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2014 diese Grenze, um die Inflation der Zeugnisnoten nicht weiter voranzutreiben. Erst ab der Note 4 muss der Arbeitgeber beweisen, dass unterdurchschnittlich gearbeitet wurde. Das macht es für Zeugnisempfänger schwer, eine bessere Note einzufordern, wenn sie sich ungerecht beurteilt fühlen. Was hilft? Möglichst viele schriftliche Aussagen sammeln (Mitarbeitergespräche mit Leistungsbeurteilungen, schriftliche Feedbacks von Kunden etc.) und diplomatisch vorgehen!